ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR
REINIGUNGSARBEITEN
I.
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Allgemeine Leistungen:
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Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten und sowohl für unsere Auftraggeber als auch für unsere Auftragnehmer verbindlich sind.
Der Vertragsinhalt stellt eine von den Organen des Auftragnehmers unterfertigte Vertragsurkunde dar. Insbesondere mündliche Äußerungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers sind unverbindlich.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm getätigten Angaben und Informationen im Rahmen der Leistungsbeschreibung, sowie sämtliche sonstige im Zusammenhang mit der Auftragserteilung erforderlichen Angaben vollständig und richtig sind.
Wir verpflichten uns, die nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Reinigungsarbeiten sachgerecht, sorgfältig und gewissenhaft, mit erprobten Mitteln, Geräten, Maschinen und Methoden durchzuführen. Die Maschinen und Geräte werden vom Auftragnehmer beigestellt, welcher auch das notwendige Service durch-führt bzw. veranlasst.
Wir stellen die erforderlichen Arbeitskräfte bei und verpflichten uns ehrliches, zuverlässiges und gewissenhaftes Personal einzusetzen. Bei Personalausfall wird eine Vertretung von Seiten des Auftragnehmers gestellt. Das Reinigungspersonal erhält einheitliche Arbeitskleidung mit unserem Firmenzeichen.
Reinigungsutensilien werden von uns beigestellt und zugleich auch das notwendige Service durchgeführt. Reinigungs- sowie Pflegemittel werden von uns beigestellt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen abzuändern, falls durch den Einsatz neuer Mittel, technisch weiter entwickelter Maschinen oder Arbeitsweisen der vereinbarte Standard eingehalten oder verbessert wird, ohne dass dies Auswirkungen auf den vereinbarten Preis hat.
Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall, dass Teile des vertragsgegenständlichen Objektes oder darin eingebrachte Gegenstände im Rahmen der Leistungserbringung einer speziellen Behandlung bedürfen, den Auftragnehmer darauf hinzuweisen.
Kommt der Auftraggeber seiner Hinweispflicht nicht nach, ist eine Haftung und Gewährleistung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
Der Auftraggeber liefert, ohne Berechnung, kaltes oder heißes Wasser, sowie Strom für den Betrieb der Reinigungsmaschinen.
Der Auftraggeber bestätigt, dass anlässlich der Auftragserteilung keinerlei Risken (Nichtbetretbarkeit von Gebäudeteilen, Gefahr durch elektrische Spannung etc.) vorliegen. Sofern in der Folge derartige Risken auftreten, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu verständigen.
Werden Sonderleistungen erbracht, obgleich hierüber das Einvernehmen mit dem Auftragnehmer nicht hergestellt wurde, ist dieser berechtigt, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bei ihm geltenden Stundensätze bzw. Materialkosten in Rechnung zu stellen.
Die Reinigungsarbeiten (Unterhaltsreinigung) werden gemäß Leistungsverzeichnis (Grundlage hierfür ist, sofern nicht anders vereinbart, unser Angebot) an Werktagen durchgeführt.
Die vereinbarte Arbeitszeit wird so eingehalten, dass weder der Betrieb des Auftraggebers behindert, noch die Arbeiten erschwert werden.
II.
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Erweitere Leistungen:
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Die Reinigungsleistung bezieht sich auf eine übliche Nutzung des Vertragsobjektes und den damit verbundenen Verschmutzungsgrad.
Zu erbringende Reinigungsleistungen, welche durch einen darüberhinausgehenden Verschmutzungsgrad (etwa durch Bauarbeiten, Renovierungen, Reparaturen, besondere Veranstaltungen, etc.) bedingt sind, stellen Sonderleistungen dar.
Für alle Arten von Reinigungsarbeiten empfangen die eingesetzten Reinigungskräfte Anweisung von der von uns bestimmten Objektleitung. Diese ist im Bezug auf das Weisungsrecht Vertreter des Auftragnehmers.
Bei Personalausfall (Krankheit, Urlaub etc.) wird durch organisatorische Maßnahmen der Leistungsumfang abgedeckt.
Reinigungs- sowie Pflegemittel (auch für die Desinfektion) sowie das komplette Kleinmaterial, wie Reibtücher etc. werden vom Auftragnehmer beigestellt. Ätzende und säurehaltige Mittel - mit Ausnahme für Toiletten - werden nicht verwendet.
Der Auftraggeber stellt einen geeigneten, geräumigen, verschließbaren Raum zum Umkleiden des Reinigungspersonals und zur Unterbringung der Materialien, Geräte und Maschinen zur Verfügung.
Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen kollektiv-vertraglichen Bestimmungen für Gebäudereiniger. Sie bleiben solange unverändert, bis eine Änderung dieser Bestimmungen bzw. eine gesetzliche Erweiterung der Sozialabgaben das Lohngefüge verändert.
Daraus resultierende Erhöhungen werden aliquot dem Personalkostenanteil (85%) entsprechend auf die bestehenden Preise angerechnet. Zwischen den Vertragspartnern besteht Einvernehmen, dass die Grundlage der Preisvereinbarung, sofern nicht anders vereinbart, unser Angebot ist.
Die Rechnungslegung erfolgt jeweils zum Ersten des Folgemonats und ist zahlbar prompt netto Kassa ohne Skonto. Bei Zahlungsverzug werden alle Mahn- und Inkassospesen in Rechnung gestellt. Pro Mahnung stellen wir Ihnen Euro 13,08 Bearbeitungsgebühr in Rechnung.
Bei Nichtzahlung einer offenen Rechnung binnen 30 Tagen, ist es uns ohne weitere Verständigung des Auftraggebers gestattet, laufende Arbeiten per sofort einzustellen.
Nachstehende Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann zum Monatsende unter Einhaltung einer dreimonatiger Kündigungsfrist, mittels eingeschriebenen Briefes, beendet werden.
Der erste Monat gilt als Probemonat vereinbart und kann von beiden Seiten ohne Kündigungsfrist am Monatsende gelöst werden.
Sollte der Auftragnehmer durch höhere Gewalt, wie Elementarereignisse, öffentliche Unruhen, Ausnahmezustand, Streiks, Aussperrungen, Terror, epidemische Krankheiten, und andere unabwendbare Ereignisse, die vereinbarten Leistungen nicht erbringen können bzw. diese entsprechend einschränken, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche zu stellen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, in derartigen Fällen seine Leistungen zu unterbrechen, einzuschränken oder entsprechend umzustellen.
Für den Fall einer gänzlichen Einstellung der Leistungen des Auftragnehmers ist der Auftraggeber von einer Entgeltleistung für diesen Zeitraum befreit. Bei Leistungseinschränkungen gilt ein entsprechend vermindertes Entgelt als vereinbart.
Ist das Erbringen der vereinbarten Leistung aufgrund von Umständen, welche in der Sphäre des Auftraggebers liegen, nicht möglich, entbindet dies den Auftraggeber nicht von seiner vertraglichen Zahlungsverpflichtung.
Wir haften für alle Schäden, die bei den Reinigungsarbeiten entstehen und die unser Personal schuldhaft verursacht. Für Schäden, die innerhalb von 3 Werktagen vom Auftraggeber nicht schriftlich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach mit jenen Beträgen begrenzt, mit welchen die Haftpflichtversicherung im Schadensfall Deckung leistet.
Die Haftung des Auftragnehmers für Sachschäden besteht nur für den Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses.
Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Schäden aus Betriebsunterbrechung sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche, besteht nicht.
Die dem Personal des Auftragnehmers übergebenen Schlüssel können bei Verlust nur im Wert des Einzelschlüssels ersetzt werden, - bis max. € 3.650,00
Gerichtsstand ist Wien, mit Abschluss des Vertrages hat der Auftraggeber die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unbeschadet eigener Geschäfts-bzw. Lieferbedingungen akzeptiert und erkennt deren Gültigkeit auch dann an, wenn ein gesondertes Auftragsschreiben vorliegt, welches diese Geschäftsbedingungen nicht enthält. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
Allgemeine Vertragsbedingungen unserer Geschäftspartner werden keinesfalls Vertragsbestandteil und bedürfen überdies zu Ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Das Reinigungspersonal ist angewiesen, Anweisungen betreffend der Durchführung der Reinigungsarbeiten, nur von den Bevollmächtigten des Auftragnehmers entgegen zunehmen.
Wir erstellen für Sie ein detailliertes und kostenloses Offert. Unsere Angebote sind unverbindlich und dürfen Dritten ohne unsere Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden.
Sollte unser Angebot von Ihren gewünschten Anforderungen und Erwartungen abweichen, bitten wir Sie uns dies mitzuteilen, um etwaige Angebotsverbesserungen oder Feinabstimmungen prompt für Sie vornehmen zu können.
Sollten unsere Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach mündlicher Auftragserteilung firmenmäßig unterfertigt retourniert werden, gelten diese als voll inhaltlich von Ihnen anerkannt.
Wir verpflichten uns, die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und unser Personal entsprechend zu belehren.
Es ist dem Personal des Auftragnehmers ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke zu nehmen sowie Schreibtische oder andere Behältnisse zu öffnen, soweit dies nicht zur Durchführung des Auftrages erforderlich ist.
Die Mitarbeiter des Auftraggebers sind von diesem Umfang der Tätigkeiten sowie der Einsatzzeiten zu informieren.
Unser Personal verpflichtet sich, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumlichkeiten gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben.
Der Auftraggeber verpflichtet sich keine Arbeitskräfte vom Auftragnehmer abzuwerben. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber keine vom Auftragnehmer in seinem Objekt eingesetzte Person innerhalb von 12 Monaten nach Austritt zu beschäftigen.
Auch nach fristgerechter und vertraglich konformer Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber, verpflichtet sich der Auftraggeber 12 Monate keine Arbeitskräfte des Auftragnehmers einzustellen bzw. zu übernehmen.
Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung verpflichtet sich der gegen diese Bestimmung verstoßende Vertragspartner, eine Vergütung von 5 Monatspauschalen, der ursprünglichen Monatspauschalen, zu bezahlen, mindestens jedoch € 2.800,-- , die dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegt.
Da sich unsere AGB laufend den gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen anpassen, gilt ab sofort für alle Verträge die letztgültige Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese können Sie jederzeit auf unserer Homepage (www.cleanteam.at) einsehen oder schriftlich anfordern.
Sofern nicht binnen zwei Wochen von einem Vertragspartner widersprochen wird, gelten die aktuellen AGB's als akzeptiert.
Wir verpflichten uns, die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und unser Personal entsprechend zu belehren.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
Der Auftraggeber verpflichtet sich keine Vertragsdetails (Preise, Zahlungsbedingungen etc.) an Dritte weiterzugeben.
Wir versichern, im Falle einer Auftragserteilung die Arbeiten fachmännisch und gewissenhaft durchzuführen.
Sollte unser Angebot von Ihren gewünschten Anforderungen und Erwartungen abweichen, bitten wir Sie uns dies mitzuteilen, um etwaige Angebotsverbesserungen oder Feinabstimmungen prompt für Sie vornehmen zu können.
Im Zuge einer Auftragserteilung ersuchen wir Sie zum Zeichen Ihres Einverständnisses um firmenmäßige Unterfertigung.
(Auftraggeber)
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(Auftragnehmer)
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